Antwort: Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an Ihren Mirka-Händler oder an den örtlichen Mirka-Kundendienst.
Einreichen eines Garantieanspruchs
Ein Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit und so schnell wie möglich nach dem Zeitpunkt, an dem der Defekt oder das Problem festgestellt wurde, geltend gemacht werden. Werkzeuge, die zur Garantiereparatur eingesandt werden, müssen mit einem gültigen Kaufbeleg oder einer Rechnung versehen sein.
Bei Reparaturen während der zusätzlichen einjährigen Garantiezeit muss dem Werkzeug eine gültige Quittung oder Rechnung und eine gültige Bescheinigung über die Garantieverlängerung beigefügt werden.
Nach dem Verkauf und Service
Damit Ihre Werkzeuggarantie gültig bleibt und eine optimale Sicherheit und Funktion des Werkzeugs gewährleistet ist, muss die Wartung von Mirka-Werkzeugen von einem von Mirka autorisierten Service-Center durchgeführt werden. Mirka arbeitet auf lokaler und regionaler Ebene mit professionellen autorisierten Servicezentren zusammen.
Um eine autorisierte Mirka-Kundendienststelle in Ihrer Nähe zu finden, wenden Sie sich bitte an den Mirka-Kundendienst in Ihrem Land oder Ihrer Region oder an Ihren Mirka-Händler.
Wenn Ihre Maschine defekt ist, können Sie die Abholung über unseren Mirka Maschinenservice anmelden.
Bitte nicht vergessen:
- Falls Ihre Maschine noch der Gewährleistung unterliegt, legen Sie bitte die Rechnung und das Gewährleistungszertifikat bei.
- Sollten Sie eine Leihmaschine für die Zeit der Reparatur benötigen, bitten wir um eine kurze Notiz in der Fehlerbeschreibung.
- Nach Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Reparaturauftrag und UPS Vesandlabel. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der Mail, damit Ihre Maschine so schnellstmöglich zum Repaircenter kommt.